MELDESTELLE
INTERNER INFORMATIONSKANAL NACH DEM GESETZ ZUM SCHUTZ VON HINWEISGEBERN (WHISTLEBLOWING)
Am 1. August 2023 trat das Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing) in Kraft, das der Umsetzung der sog. Richtlinie über den Schutz von Personen dient, die sich mit der Verpflichtung zur Einführung von Whistleblowing gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 und durch das Gesetz Nr. 171/2023 Slg. Der Zweck der Einführung der oben genannten Richtlinie ist es, bestimmte rechtswidrige Handlungen zu verhindern, den Schutz von Hinweisgebern dieser rechtswidrigen Handlungen und bestimmter anderer Personen vor Vergeltungsmaßnahmen zu gewährleisten.
Wer im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit bei EBJ – produkt s.r.o. oder im Zusammenhang mit unserem Unternehmen feststellt, dass gegen einzuhaltende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, kann sich an die zur Umsetzung von Whistleblowing eingerichtete interne Meldestelle wenden.
Mit der Meldung an die interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt zu klären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Da eine Meldung oft kein leichter Schritt ist und oft mit der Angst verbunden ist, als Folge der Meldung missbraucht zu werden, regelt Whistleblowing den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern). Der Hinweisgeber wird vor Nachteilen, die sich aus der Meldung/Thematik ergeben, geschützt. Berufliche Vergeltungsmaßnahmen (z. B. Abmahnungen, Entlassung oder andere Nachteile) für Meldungen sollten vermieden werden.
Wenn ein Verstoß intern wirksam behandelt werden kann, wenden Sie sich bitte in erster Linie an unsere interne Meldestelle. Damit tragen Sie dazu bei, die Zuverlässigkeit und Integrität der EBJ – produkt s.r.o. zu gewährleisten und das konforme Verhalten im Unternehmen zu stärken und eine korrekte Zusammenarbeit sicherzustellen. Auch nach der internen Meldung bleibt die Möglichkeit einer (weiteren) externen Meldung bestehen.
Wir informieren Sie, dass Sie Ihre Meldung auch an eine externe Meldestelle senden können. Die gesetzlich vorgesehene externe Meldestelle ist das Justizministerium der Tschechischen Republik.
Einzelheiten finden Sie auf der Website des MSp:
https://oznamovatel.justice.cz/chci-podat-oznameni/
Für die Übermittlung von Meldungen stehen die folgenden internen Meldewege zur Verfügung:
Per E-Mail an: oznameni@ebj.cz
Per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an: EBJ – produkt s.r.o., Whistleblowing, K. Marxe 1689, Jirkov, 431 11 CZ
Per Briefeinwurf in den Postkasten der Verwaltung K. Marxe 1689, Jirkov, 431 11 CZ
Per Telefon: +420 725 168 607